Die Kontrolle des Tierverkehrs ist für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft von grosser Bedeutung.

Der Bundesrat dehnte die eindeutige Identifikation und Meldepflicht per 1. Januar 2020 auf Schafe und Ziegen aus.

Die Erfassung aller dazu notwendigen Meldungen geschieht in der Tierverkehrsdatenbank (TVD), in der bereits Nutztiere wie Rinder und Equiden registriert sind.

Eindeutige Identifikation von Schafen und Ziegen

Damit Tiere eindeutig identifizierbar sind, müssen diese vom Tierhalter mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Warum? Verliert das Tier eine der beiden Ohrmarken, kann seine Identität trotzdem festgestellt werden.

Seit 1. Januar 2020 müssen neugeborene Schafe und Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Bei Schafen muss eine davon einen Mikrochip (sogenannte elektronische Ohrmarke) enthalten.

Vor 1. Januar 2020 geborene Schafe müssen bei einem Abgang nach 1. Januar 2020 mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein. Die entsprechende zusätzliche Ohrmarke zur Nachmarkierung kann in der TVD unter www.agate.ch bestellt werden.

Schafe und Ziegen in der TVD erfassen

Seit 1. Januar 2020 müssen Halterinnen und Halter von Kleinwiederkäuern sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Verendungen und Schlachtungen von Schafen und Ziegen in der TVD unter www.agate.ch melden. Die TVD steht seit 6. Januar 2020 für die Erfassung zur Verfügung.