Die Tierseuchenverordnung (TSV) regelt im Wesentlichen die Bekämpfungsmassnahmen der einzelnen Tierseuchen. Geregelt wird aber auch die Rückverfolgung von Nutztieren. Für Rinder und Equiden sind die Meldungen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) bereits heute obligatorisch.
Meldepflicht für Schafe und Ziegen
Seit 1. Januar 2020 gilt diese Meldepflicht auch für Schafe und Ziegen. Sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie der Tod von Tieren müssen in der TVD gemeldet werden.
Gesetzliche Grundlage
Die Ausweitung der Meldepflicht geht auf die Motion 17.3186 von Nationalrat Andreas Aebi (SVP) zurück. Der Bundesrat hat am 25. April 2018 die Verordnungsänderung bei der Tiergesundheit verabschiedet.
Aus diesem Grund hat die Identitas AG ein Projekt zur Erweiterung der TVD für die Gattungen Schafe und Ziegen gestartet. Auftraggeber sind das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).