Damit Tiere eindeutig identifizierbar sind, müssen diese von der Tierhalterin bzw. vom Tierhalter mit zwei Ohrmarken (sogenannte Doppelohrmarken) gekennzeichnet werden. Warum? Verliert das Tier eine der beiden Ohrmarken, kann seine Identität trotzdem festgestellt werden.
Tiere markieren

Kennzeichnung mit Doppelohrmarken
Seit 1. Januar 2020 müssen neugeborene Schafe und Ziegen mit Doppelohrmarken gekennzeichnet werden. Eine Ohrmarke besteht aus zwei Teilen, einem Dornteil und einem Lochteil. Bei Schafen ist eine der beiden Ohrmarken bzw. ein Lochteil mit einem Mikrochip ausgestattet. Für Ziegen ist die Kennzeichnung mit einer elektronischen Ohrmarke freiwillig.
Erstmarkierung
Seit 1. Januar 2020 müssen neugeborene Tiere mit Doppelohrmarken gekennzeichnet werden.
Nachmarkierung
Vor dem 1. Januar 2020 geborene Schafe müssen mit einer zweiten Ohrmarke gekennzeichnet werden. Die zweite Ohrmarke muss mit der gleichen Nummer versehen sein wie die erste. Ziegen, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden, müssen nicht mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden. Sie dürfen lebenslänglich mit nur einer Ohrmarke in eine andere Tierhaltung verstellt werden.
Ersatzohrmarke
Verliert ein Tier eine der beiden Ohrmarken, muss die Tierhalterin bzw. der Tierhalter innerhalb von drei Tagen für das entsprechende Tier in der TVD eine Ersatzohrmarke bestellen.