Tiere melden

Geburt
Tiergeburten müssen innerhalb von 30 Tagen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet werden. Dafür erhält der Geburtsbetrieb pro gemeldetes Tier CHF 4.50.
Zugang und Abgang
Zusätzlich zur Registrierung müssen seit 1. Januar 2020 alle Zugänge und Abgänge innerhalb von drei Tagen in der TVD gemeldet werden. Für Tiere, die auf betriebsfremden Flächen geweidet werden, entfallen die Zu- und Abgangsmeldungen, solange sie nicht mit anderen Klauentieren in Kontakt kommen.
Schlachtung
Schlachtbetriebe müssen innerhalb von drei Tagen die Schlachtung in der TVD melden. Dafür erhält der Schlachtbetrieb pro gemeldetes Tier CHF 4.50.
Lesegeräte
Elektronische Ohrmarken beinhalten die Identifikationsnummer des Tieres. Mit modernen Lesegeräten können die Identitäten von vielen Tieren in kurzer Zeit fehlerfrei gelesen, gespeichert und via Mobiltelefon oder PC an die TVD übertragen werden.
Überall dort, wo in kurzer Zeit viele Tiere zu identifizieren sind, etwa auf Märkten, beim Sömmerungs-Auf- und -abtrieb, oder am Schlachthof, bringt der Einsatz von Lesegeräten einen wesentlichen Effizienzgewinn und vereinfacht den Meldeprozess.
Geräteklasse | Beurteilung/Eignung |
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Einfache Handlesegeräte | Einfache Geräte, wie sie für Hunde und Katzen gebraucht werden, eignen sich nicht, da sie keine Daten weitergeben können |
Aufsatzgeräte zu Mobiltelefon | Geeignet für gelegentliches Lesen in kleineren Tierhaltungen (bis heute nur für iPhone erhältlich) |
Kompaktlesegeräte | Kompakte Form. Geeignet für Tierhaltungen, Sömmerungsbetriebe, Tiertransport und kleinere Schlachthöfe |
Stablesegeräte | Ergonomisch günstig durch die Stabform. Einfaches Lesen in grösseren Gruppen (Tierhaltung, Sömmerung, Transport, Märkte, kleinere Schlachthöfe) |
Stationäre Lesegeräte mit externer Antenne | Geeignet zum Lesen mit Treibgängen z.B. in grossen Tierhaltungen, beim Verlad/Tiertransport und in Schlachthöfen |
Login für www.agate.ch und die TVD
Um als Schaf- oder Ziegenhalterin bzw. -halter Meldungen in der TVD zu erfassen und Ohrmarken zu bestellen, wird seit Oktober 2022 ein CH-LOGIN benötigt, welches mit der bestehenden oder neu eröffneten Agate-Nummer verknüpft werden muss. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu finden Sie unter www.agate.ch > Anmelden / Registrieren > Haben Sie Fragen zum CH-LOGIN? > Schritt-für-Schritt-Anleitung (pdf).
Damit Sie Schafe und/oder Ziegen melden können, müssen der Tierhaltung durch die kantonale Koordinationsstelle die Gattungen Schafe und/oder Ziegen zugewiesen sein.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die über kein Agate-Login verfügen, oder deren Tierhaltung nicht für Schafe und/oder Ziegen freigeschaltet ist, wenden sich bitte an die kantonale Koordinationsstelle.
Tierhalterinnen und Tierhalter ohne Internetzugang können eine Drittperson mit der Erfassung der Meldungen beauftragen:
Selbstregistrierung für Mandatnehmerinnen und -nehmer/Mandat erteilen
Kosten und Gebühren
Erfasst die Tierhalterin bzw. der Tierhalter die Geburts-, Zugangs- und Abgangsmeldungen nicht fristgerecht, wird eine Erinnerung versendet. Seit 1. Januar 2023 wird dafür eine Gebühr von CHF 3.00 pro fehlende Meldung erhoben. Die fehlende Meldung muss durch die Tierhalterin bzw. den Tierhalter nachgeholt werden.
Schlachtbetriebe entrichten seit dem 1. Januar 2023 pro gemeldete Schlachtung eine Gebühr von CHF 0.60.