Ziegen markieren

Ziegen, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden, müssen nicht mehr mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden. Sie dürfen lebenslänglich mit nur einer Ohrmarke in eine andere Tierhaltung verstellt werden.

Grund dafür ist, dass es bei der Nachmarkierung ausgewachsener Ziegen häufig zu Entzündungen gekommen ist. Für Ziegen, die nach dem 1. Januar 2020 geboren wurden, sind aber zwei Ohrmarken obligatorisch. Die Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank bildet dazu die gesetzliche Grundlage. Sie trat am 1. Januar 2022 in Kraft.

Seit 1. Januar 2020 müssen neugeborene Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter kann entscheiden, ob eine der Doppelohrmarken mit Mikrochip versehen ist.

Schlachtgitzi

Schlachtgitzi, die vor dem 120. Lebenstag direkt vom Geburtsbetrieb in den Schlachtbetrieb verbracht werden, können mit lediglich einer Ohrmarke gekennzeichnet werden.

Ohrmarken mit Mikrochip optional

Ziegenhalterinnen und -halter können ihre Tiere wahlweise mit Doppelohrmarken mit oder ohne Mikrochip markieren.

Preise und Lieferfristen

Die Ohrmarken können in der TVD unter www.agate.ch bestellt werden.

NachmarkierungPreise*Lieferfristen
Einzelohrmarke ohne Mikrochip0.504 Wochen
Einzelohrmarke mit Mikrochip1.504 Wochen
Neue OhrmarkenPreise*Lieferfristen
Doppelohrmarken ohne Mikrochip1.504 Wochen
Doppelohrmarken mit Mikrochip2.504 Wochen
ErsatzohrmarkenPreise*Lieferfristen
Einzelohrmarke ohne Mikrochip2.805 Arbeitstage
Einzelohrmarke mit Mikrochip3.805 Arbeitstage

* Preise in CHF, gültig ab 1. Januar 2023

Anleitung Nachmarkierung

In folgender Anleitung werden die neuen Funktionen zur Bestellung von Ohrmarken für die Nachmarkierungen vorgestellt.